Digitale Parkbewilligung
Dauerparkieren mit digitaler Parkierungsbewilligung
Parkieren Sie regelmässig in Wil? Mit unseren digitalen Parkierungsbewilligungen nutzen Sie unsere Parkhäuser bequem in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes oder Wohnorts.
Je nach Ihren Bedürfnissen stehen Ihnen verschiedene Bewilligungen zur Verfügung:
Montag–Freitag, 05.00–22.00 Uhr
Diese Bewilligung eignet sich insbesondere für Personen, die von Montag bis Freitag während der üblichen Arbeitszeiten in Wil parkieren.
Montag–Samstag, 05.00–22.00 Uhr
Diese Bewilligung bietet zusätzlich die Nutzung am Samstag und eignet sich für Personen mit erweiterten Arbeits- oder Anwesenheitszeiten.
Montag–Sonntag, 00.00–24.00 Uhr
Mit dieser Bewilligung können Sie das gewählte Parkhaus rund um die Uhr und an allen Wochentagen nutzen.
Alle Bewilligungen sind entweder für ein einzelnes WIPA-Parkhaus oder – gegen einen entsprechenden Aufpreis – kombiniert für die Parkhäuser Bahnhof, Altstadt und Filzfabrik erhältlich.
Digitale Bewilligung über ParkingPay
Die Nutzung erfolgt über eine digitale Parkierungsbewilligung auf der Plattform ParkingPay. Sie verwalten Ihre Bewilligungen und die dazugehörigen Fahrzeuge selbst über die ParkingPay-App oder über parkingpay.ch.
So erhalten Sie Ihre Bewilligung
Für den Kauf einer WIPA-Parkierungsbewilligung sind folgende Schritte erforderlich:
- Registrieren Sie sich bei ParkingPay über die App oder über parkingpay.ch.
- Hinterlegen Sie das oder die gewünschten Fahrzeuge mit den entsprechenden Kontrollschildern.
- Hinterlegen Sie ein Zahlungsmittel oder zahlen Sie ein Guthaben auf Ihr ParkingPay-Konto ein.
- Falls gewünscht, können Sie Ihre bestehende ParkingPay- oder WIPA-Parkkarte in Ihren Account integrieren oder über ParkingPay eine neue Karte bestellen.
- Wählen Sie die gewünschte WIPA-Bewilligung und deren Laufzeit aus.
- Kaufen und aktivieren Sie die Bewilligung direkt über ParkingPay.
Zahlungsmöglichkeiten
Die Bezahlung erfolgt direkt über ParkingPay.
Neben den angebotenen elektronischen Zahlungsmitteln kann auch im Voraus ein Guthaben auf das ParkingPay-Konto einbezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass es bis zu vier Tage dauern kann, bis eine Vorauszahlung dem ParkingPay-Konto gutgeschrieben wird. Eine Bewilligung kann erst gekauft werden, wenn das erforderliche Guthaben verfügbar ist.
Gewerbliche Kundinnen und Kunden mit einer gültigen UID-Nummer können Bewilligungen über ParkingPay auch auf Rechnung beziehen.
Die Ein- und Ausfahrt erfolgt primär über die automatische Nummernschilderkennung. Ergänzend kann eine bei ParkingPay hinterlegte Parkkarte verwendet werden.
Unsere Parkierungsbewilligungen und Preise
Parkhaus Bahnhof, Weststrasse 4, 9500 Wil
Bewilligungsart: Bezeichnung ParkingPay
Nutzung
Preis pro Monat
WIPA Parkhaus Bahnhof (BH) Monatsmiete
Mo-Fr 05.00–22.00 Uhr
Montag – Freitag,
05.00–22.00 Uhr
CHF 110.00
WIPA Parkhaus Bahnhof (BH) Monatsmiete
Mo-Sa 05.00–22.00 Uhr
Montag – Samstag,
05.00–22.00 Uhr
CHF 132.00
WIPA Parkhaus Bahnhof (BH) Monatsmiete
Mo-So 00.00–24.00 Uhr
Montag – Sonntag,
00.00–24.00 Uhr
CHF 150.00
Parkhaus Altstadt, Tonhallestrasse 30, 9500 Wil
Bewilligungsart: Bezeichnung ParkingPay
Nutzung
Preis pro Monat
WIPA Parkhaus Altstadt (AS) Monatsmiete
Mo-Fr 05.00–22.00 Uhr
Montag – Freitag,
05.00–22.00 Uhr
CHF 110.00
WIPA Parkhaus Altstadt (AS) Monatsmiete
Mo-Sa 05.00–22.00 Uhr
Montag – Samstag,
05.00–22.00 Uhr
CHF 132.00
WIPA Parkhaus Altstadt (AS) Monatsmiete
Mo-So 00.00–24.00 Uhr
Montag – Sonntag,
00.00–24.00 Uhr
CHF 150.00
Parkhaus Filzfabrik, Poststrasse 4, 9500 Wil
Bewilligungsart: Bezeichnung ParkingPay
Nutzung
Preis pro Monat
WIPA Parkhaus Filzfabrik (FF) Monatsmiete
Mo-Fr 05.00–22.00 Uhr
Montag – Freitag,
05.00–22.00 Uhr
CHF 110.00
WIPA Parkhaus Filzfabrik (FF) Monatsmiete
Mo-Sa 05.00–22.00 Uhr
Montag – Samstag,
05.00–22.00 Uhr
CHF 132.00
WIPA Parkhaus Filzfabrik (FF) Monatsmiete
Mo-So 00.00–24.00 Uhr
Montag – Sonntag,
00.00–24.00 Uhr
CHF 150.00
Parkhäuser kombiniert
Bewilligungsart: Bezeichnung ParkingPay
Nutzung
Preis pro Monat
WIPA Parkhaus alle (BH AS FF) Monatsmiete
Mo-Fr 05.00–22.00 Uhr
Montag – Freitag,
05.00–22.00 Uhr
CHF 130.00
WIPA Parkhaus alle (BH AS FF) Monatsmiete
Mo-Sa 05.00–22.00 Uhr
Montag – Samstag,
05.00–22.00 Uhr
CHF 156.00
WIPA Parkhaus alle (BH AS FF) Monatsmiete
Mo-So 00.00–24.00 Uhr
Montag – Sonntag,
00.00–24.00 Uhr
CHF 180.00
Laufzeit und Verlängerung
Beim Kauf wählen Sie eine Laufzeit zwischen 1 und 12 Monaten.
Die Bewilligung verlängert sich nicht automatisch. Einige Tage vor Ablauf erhalten Sie von ParkingPay eine Erinnerungs-E-Mail, sofern Sie das wünschen. Anschliessend können Sie die bestehende Bewilligung mit wenigen Klicks erneuern.
Damit die Parkierungsberechtigung ohne Unterbruch weiterbesteht, muss die Verlängerung vor Ablauf der bisherigen Bewilligung vorgenommen werden.
Mehrere Fahrzeuge auf einer Bewilligung
Auf einer Bewilligung können mehrere Fahrzeuge bzw. Kontrollschilder hinterlegt werden. Die Bewilligung kann dadurch flexibel mit unterschiedlichen Fahrzeugen genutzt werden.
Wichtig: Eine Bewilligung berechtigt immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig zur Nutzung des entsprechenden Parkhauses.
Befindet sich bereits ein Fahrzeug mit dieser Bewilligung im Parkhaus, kann ein weiteres auf derselben Bewilligung hinterlegtes Fahrzeug nicht gleichzeitig mit dieser Bewilligung einfahren.
Benötigen Sie mehrere Parkplätze gleichzeitig, sind entsprechend mehrere Bewilligungen erforderlich.
Ein Fahrzeug auf mehreren Bewilligungen
Dasselbe Fahrzeug bzw. Kontrollschild kann auf unterschiedlichen Bewilligungsarten hinterlegt werden.
Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn ein Fahrzeug während der Arbeitszeit über eine geschäftliche Bewilligung und zu anderen Zeiten über eine weitere Bewilligung verfügt.
Sind für dasselbe Fahrzeug in einem Parkhaus mehrere gültige Bewilligungen hinterlegt, wählt das System bei der Einfahrt automatisch die anwendbare Bewilligung aus.
Innerhalb derselben Bewilligungsart kann dasselbe Kontrollschild hingegen nicht mehrfach hinterlegt werden.
Parkieren ausserhalb der Bewilligungszeiten
Eine Bewilligung gilt während der darin definierten Nutzungszeiten. Wird ausserhalb dieser Zeiten parkiert, sind zwei Fälle zu unterscheiden:
- Einfahrt während der gültigen Bewilligungszeit – Ausfahrt nach deren Ende
Fahren Sie während der gültigen Bewilligungszeit ein und verlassen das Parkhaus erst nach deren Ende, wird die über die Bewilligungszeit hinausgehende Parkdauer automatisch zum geltenden Kurzparkiertarif abgerechnet. Die entsprechenden Gebühren werden dem in Ihrem ParkingPay-Account hinterlegten Zahlungsmittel belastet. - Einfahrt ausserhalb der gültigen Bewilligungszeit
Fahren Sie bereits ausserhalb der gültigen Bewilligungszeit ein, können Sie das Parkhaus als Kurzparkierer nutzen. Dafür bestehen zwei Möglichkeiten:
– Haben Sie in Ihrem ParkingPay-Account für das entsprechende Parkhaus das Kurzparkieren mittels Nummernschilderkennung aktiviert, wird Ihr Fahrzeug bei der Einfahrt automatisch erkannt. Die Parkierung wird zum geltenden Kurzparkiertarif über ParkingPay abgerechnet und dem hinterlegten Zahlungsmittel belastet.
– Alternativ können Sie bei der Einfahrt ein normales Parkticket beziehen und die Parkgebühren wie bei einer gewöhnlichen Kurzparkierung bezahlen.
Die Parkierung ausserhalb der Bewilligungszeit ist nicht Bestandteil der Bewilligung und wird zum jeweils geltenden Kurzparkiertarif abgerechnet.
Typ
Dauermieter
Wochentage
Montag – Sonntag
Zeiten
00.00 – 24.00 Uhr
Preis
CHF 150.00 pro Monat
Häufige Fragen zu den WIPA-Parkierungsbewilligungen
Eine digitale Parkierungsbewilligung berechtigt Sie, das gewählte WIPA-Parkhaus während der festgelegten Tage und Zeiten zu nutzen. Die Bewilligung wird über ParkingPay gekauft und verwaltet.
Ja. Für den Kauf und die Verwaltung einer WIPA-Parkierungsbewilligung benötigen Sie ein ParkingPay-Konto. Dieses können Sie über die ParkingPay-App oder über parkingpay.ch eröffnen.
Registrieren Sie sich bei ParkingPay, hinterlegen Sie Ihr Fahrzeug bzw. Kontrollschild und ein Zahlungsmittel und wählen Sie anschliessend die gewünschte WIPA-Bewilligung aus. Beim Kauf bestimmen Sie auch die gewünschte Laufzeit zwischen 1 und 12 Monaten.
Die Bezahlung erfolgt direkt über ParkingPay mit den dort angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
Alternativ können Sie im Voraus ein Guthaben auf Ihr ParkingPay-Konto einzahlen. Bitte beachten Sie, dass es bis zu vier Tage dauern kann, bis die Vorauszahlung Ihrem ParkingPay-Konto gutgeschrieben wird. Eine Bewilligung kann erst gekauft werden, wenn das erforderliche Guthaben verfügbar ist.
Ja. Gewerbliche Kundinnen und Kunden mit einer gültigen UID-Nummer können Bewilligungen über ParkingPay auch auf Rechnung kaufen.
Beim Kauf können Sie eine Laufzeit zwischen 1 und 12 Monaten wählen.
Nein. Die Bewilligung muss aktiv erneuert werden. Einige Tage vor Ablauf erhalten Sie von ParkingPay eine Erinnerungs-E-Mail., sofern Sie das wünschen. Anschliessend können Sie die Bewilligung mit wenigen Klicks erneuern.
Wir empfehlen, die Verlängerung vor Ablauf der bestehenden Bewilligung vorzunehmen, damit Ihre Parkierungsberechtigung ohne Unterbruch weiterbesteht.
Die Nutzung erfolgt primär über die automatische Nummernschilderkennung. Das bei Ihrer Bewilligung hinterlegte Kontrollschild wird bei der Ein- und Ausfahrt erkannt.
Ergänzend kann eine in Ihrem ParkingPay-Konto hinterlegte Parkkarte verwendet werden.
Für die normale Nutzung grundsätzlich nicht. Die Ein- und Ausfahrt erfolgt primär über die Nummernschilderkennung.
Eine bestehende ParkingPay- oder WIPA-Parkkarte kann jedoch weiterhin in Ihrem ParkingPay-Konto hinterlegt und ergänzend zur Nummernschilderkennung verwendet werden. Alternativ kann über ParkingPay eine neue Parkkarte bestellt werden.
Ja. Auf einer Bewilligung können mehrere Fahrzeuge bzw. Kontrollschilder hinterlegt werden. Dadurch können Sie die Bewilligung beispielsweise abwechselnd mit unterschiedlichen Geschäfts- oder Privatfahrzeugen nutzen.
Nein. Eine Bewilligung berechtigt immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig zur Nutzung des entsprechenden Parkhauses.
Befindet sich bereits ein Fahrzeug mit dieser Bewilligung im Parkhaus, kann kein weiteres auf derselben Bewilligung hinterlegtes Fahrzeug gleichzeitig mit dieser Bewilligung einfahren.
Benötigen Sie mehrere Parkplätze gleichzeitig, benötigen Sie entsprechend mehrere Bewilligungen.
Die Bewilligung kann nicht gleichzeitig für ein zweites Fahrzeug verwendet werden.
Haben Sie in Ihrem persönlichen ParkingPay-Account für das betreffende Parkhaus das Kurzparkieren mittels Nummernschilderkennung aktiviert, kann das zweite Fahrzeug als Kurzparkierer einfahren. Die dabei anfallenden Parkgebühren werden separat über Ihren ParkingPay-Account abgerechnet.
Alternativ kann ein normales Einfahrtsticket bezogen und die Parkierung als gewöhnliche Kurzparkierung bezahlt werden.
Das hängt davon ab, ob es sich um unterschiedliche oder gleiche Bewilligungsarten handelt:
Unterschiedliche Bewilligungsarten: Ja.
Dasselbe Fahrzeug bzw. Kontrollschild kann gleichzeitig auf mehreren unterschiedlichen Bewilligungsarten hinterlegt werden. Beispielsweise kann ein Fahrzeug sowohl auf einer Bewilligung «Montag–Freitag» als auch auf einer Bewilligung «Montag–Sonntag» registriert sein.
Gleiche Bewilligungsart: Nein.
Dasselbe Fahrzeug bzw. Kontrollschild kann nicht gleichzeitig auf mehreren Bewilligungen derselben Bewilligungsart hinterlegt werden. Ein Kontrollschild kann beispielsweise nicht auf zwei separaten Bewilligungen «Montag–Freitag» registriert sein.
Sind für dasselbe Fahrzeug in einer Parkanlage mehrere Bewilligungen hinterlegt, wählt das System bei der Einfahrt automatisch die für die entsprechende Nutzung anwendbare Bewilligung aus.
Fahren Sie während der gültigen Bewilligungszeit ein und verlassen das Parkhaus erst nach deren Ende, wird die über die Bewilligungszeit hinausgehende Parkdauer automatisch zum geltenden Kurzparkiertarif abgerechnet.
Die entsprechenden Gebühren werden dem in Ihrem ParkingPay-Account hinterlegten Zahlungsmittel belastet.
Ja. Ausserhalb der gültigen Bewilligungszeit können Sie das Parkhaus als Kurzparkierer nutzen.
Haben Sie in Ihrem ParkingPay-Account für das entsprechende Parkhaus das Kurzparkieren mittels Nummernschilderkennung aktiviert, wird Ihr Fahrzeug bei der Einfahrt automatisch erkannt. Die gesamte Parkierung wird zum geltenden Kurzparkiertarif über ParkingPay abgerechnet.
Alternativ können Sie bei der Einfahrt ein normales Parkticket beziehen und die Parkgebühren wie bei einer gewöhnlichen Kurzparkierung bezahlen.
Die Bewilligung berechtigt Sie während der von Ihnen gewählten Tage und Zeiten zur Nutzung des entsprechenden Parkhauses.
Das Kurzparkieren über ParkingPay ist davon unabhängig. Es ermöglicht Ihnen beispielsweise, auch ausserhalb Ihrer Bewilligungszeiten mit automatischer Nummernschilderkennung zu parkieren. Dabei gelten die normalen Kurzparkiertarife.
Ja. Die zu einer Bewilligung gehörenden Fahrzeuge bzw. Kontrollschilder verwalten Sie selbst über Ihr ParkingPay-Konto.
Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug, mit dem Sie das Parkhaus nutzen möchten, korrekt bei der entsprechenden Bewilligung hinterlegt ist.
Ihre Bewilligungen, Fahrzeuge, Zahlungsmittel und persönlichen Einstellungen verwalten Sie direkt über die ParkingPay-App oder über parkingpay.ch.
Bei Fragen zu den WIPA-Bewilligungen, unseren Parkhäusern oder den angebotenen Nutzungszeiten hilft Ihnen die WIPA Wiler Parkhaus AG gerne weiter.
Bei technischen Fragen zu Ihrem ParkingPay-Konto, der App, Zahlungsmitteln oder anderen ParkingPay-Funktionen können Sie sich direkt an ParkingPay wenden.
